Muss die neue Gesundheitsreform durch den Bundesrat?

Ist das Gesundheitssystem nicht Ländersache?
Kann man das nicht noch stoppen? *-*
Was ist denn eigentlich mit dem Solidaritätssystem…..

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Ein Gedanke zu “Muss die neue Gesundheitsreform durch den Bundesrat?

  1. Das staatliche Gesundheitswesen (GKV) ist Teil der Sozialversicherung. Diese ist nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund kann also regeln.

    Eine Zustimmungspflicht des B-Rats (Bundesorgan !) hab ich auf die schnelle jetzt nicht gefunden und bezweifele auch, dass es eine gibt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_74.html

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